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Infos zur Mitgliedschaft
Wir freuen uns, dass Sie Mitglied im KKHT Schwarz-Weiß sind oder mit dem Gedanken spielen, eine Mitgliedschaft in einem der renomiertesten Tennis- und Hockeyklubs (jetzt auch mit Lacrosseabteilung) zu beantragen. Auf dieser Seite erhalten Sie alle hierfür notwendigen Informationen.
Aufnahmeantrag. Die Mitgliedschaft im KKHT wird mit einem Aufnahmeformular (hier als PDF laden) beantragt. Bitte lesen Sie sich die Hinweise auf dem Formular sorgfältig durch. Füllen Sie das Formular vollständig aus (wenn Sie keine Paten (Bürgen) benennen können, lassen Sie diese Feld bitte frei) und lassen es der Geschäftsstelle des KKHT als Email-Anhang an die Adresse buero(at)kkht.de, per Fax (+49.221.9762212) oder per Post (KKHT Schwarz-Weiß, Kuhweg 20, 50735 Köln) zukommen.
Satzung. Die Satzung enthält das so genannte "Kleingedruckte" bei Vereinen und ist vergleichbar mit den AGB von Firmen. Bitte beachten Sie auch die hierin festgelegte Kündigungsfrist (jeweils zum Ende das Jahres mit dreimonatiger Frist). Um zum Jahresende auszuscheiden, muss die Kündigung jeweils zum 30. September im Büro des KKHT vorliegen.
Sportarten. Im KKHT Schwarz-Weiß werden die Sportarten Tennis, Hockey und Lacrosse sowohl für Kinder und Jugendliche, wie auch für Erwachene angeboten. Bei den Mannschaftsportarten Hockey und Lacrosse beinhaltet die Mitgliedschaft neben der Nutzung der Sportanlagen auch die Teilnahme am Mannschaftstraining. Im Tennis Mannschafttraining nur für die Mitglieder der Spitzenmannachaften und für ausgewählte leistungsstarke Kinder und Jugendliche als Mitglied einer Mannschaft und für Bambinis vorgesehen. Für Tennis-Anfänger empfiehlt es sich daher, zunächst in einer unserer selbstständig tätigen Tennisschulen zumindest einen "Crashkurs" zu buchen. In der Tennis- und Hockeyabteilung können schon Kinder ab 3 Jahre (Bambinis) am spielerischen Unterricht teilnehmen, in der Lacrosseabteilung ab etwa 10 Jahre. Die Trainingszeiten finden Sie unter den Menüpunkten zu den jeweiligen Abteilungen.
Eine Übersicht über Aufnahmegebühren, Beiträge und Umlagen haben wir für Sie zum Download vorbereitet. Nachfolgend die wichtigsten allgemeinen Informationen zu diesem Thema:
Aufnahmegebühr. Bei jeder Aufnahme ist für jedes Mitglied eine einmalige Aufnahmegebühr zu entrichten. Diese ist auch zu zahlen, wenn man schon früher einmal eine Aufnahmegebühr bezahlt hat und nunmehr erneut die Mitgliedschaft beantragt.
Beitrag. Der Beitrag ist zwar ein Jahresbeitrag (das heißt, er wird immer für das ganze Jahr berechnet). Ausnahme: Tritt ein Mitglied erst nach dem 31. Mai ein, wird der Beitrag für das erste Jahr anteilig berechnet. Unabhängig davon, dass die Beiträge Jahresbeiträge sind, kann eine Teilzahlung (halbjährlich, quartalsweise oder monatlich vereinbart werden, allerdings muss hierzu dem Lastschriftverfahren mit einem SEPA-Mandat zugestimmt werden. Bei Teilzahlung erhöhen sich die Beiträge (wie bei Versicherungen) geringfügig. Fragen Sie im Zweifel im Büro nach.
Verbandsabgaben. Jedes Mitglied muss von uns einem Fachverband gemeldet werden (auch inaktive Miotglieder). Die Fachverbände erheben für jedes Mitglied eine Gebühr, die zusätzlich zum Beitrag erhoben wird.
Umlagen. Für das Training und die Nutzung der Halle entstehen zusätzliche Kosten (siehe unsere Beitragsübersicht).
Schnuppern. Kinder können in den Sportarten Hockey Tennis und Lacrosse "schnuppern". Bitte beachten Sie hierzu unsere beiden verschiedenen Angebote.